Schlosspark Ebeleben
In der Stadt Ebeleben befindet sich der barocke Schlossgarten mit den Resten des 1945 abgebrannten Renaissanceschlosses. Aufgrund des schlechten Pflegezustandes war der denkmalpflegerische Wert der als öffentlicher Park genutzten Anlage bis in die 90iger Jahre der Allgemeinheit nicht bekannt. Erst ab 1997 führten die von PSL durchgeführte Planungen zu einer großen Aufmerksamkeit in der Fachwelt sowie den öffentlichen Medien und zog eine großangelegte Förderung durch verschiedene Mittelgeber wie Freistaat Thüringen und Deutsche Stiftung Denkmalschutz nach sich, die bis heute anhält. Nach der in Bezug auf das Denkmalensemble erzielten Planungssicherheit durch die Erstellung eines Parkpflegewerkes (PSL) konnten bereits neun Bauabschnitte auf städtischem Teil und ein Bauabschnitt im Besitz des Diakonie e.V. umgesetzt werden (Leistungsphasen 1 bis 9, ca. 3,5 Mio. EUR Bausumme gesamt), so dass der Park bis auf den letzten Bauabschnitt, der Sanierung der Großen Kaskade, weitgehend saniert ist. Wesentliche Baumaßnahmen waren der Wegebau einschließlich Stufenanlagen und Fußgängerbrücken, Sicherung von Mauern und Ruinenresten, Anlage von Vegetationsflächen und Baumpflanzungen, Einordnung der sanierten Sandsteinskulpturen und Sanierung der gesamten Wasserkunst. Dies war möglich durch denkmalpflegerische Grabungen zum Nachweis der historischen Strukturen und Anlagen sowie die darauf ausgerichtete komplexe Planung und Baudurchführung. Hier waren Generalplanerleistungen erforderlich, die die Leistungen Tragwerksplanung, Elektroplanung, denkmalpflegerische Spezialvermessung, Wassertechnik, Steinkonservierung, Altlastenuntersuchung und Architektenleistungen beinhalteten. Die Beteiligung der Ämter war umfassend. Die Vorgaben der Förderstellen waren hinsichtlich Beantragung, Termineinhaltung, örtlicher Präsenz und Nachweisen der Mittelverwendung (Dokumentation) strikt einzuhalten. In Zusammenarbeit mit dem vor Ort ansässigen Architekturbüro Angermann konnte eine permanente Präsenz gewährleistet werden.
letzte Änderung: 09.03.2019